Leben wie im Paradies
Bienen summen über eine Wiese mit blühenden Wildblumen, während in luftiger Höhe ein Wanderfalke auf Beute lauert. Im Schutz des Waldes haben seltene Schwarzstörche ihren Nistplatz gebaut. Tagsüber ist das schnelle tock-tock-tock des Grünspechts zu hören, und wenn es dunkel wird, gehen Waldkauz und Uhu auf die Jagd, während Wildkatzen lautlos durchs Unterholz schleichen.
Was sich anhört wie ein Traum vom Paradies, ist in den Forsten und auf den Bergwiesen der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familienstiftung greifbare Realität. „Natur- und Umweltschutz haben bei uns einen großen Stellenwert, und wir sind sehr stolz darauf, dass so viele geschützte Tier- und Pflanzenarten bei uns heimisch sind und wunderbar gedeihen“, sagt Hubertus von Sachsen-Coburg und Gotha. „Das zeigt, dass diese Tiere und Pflanzen bei uns genau die Rückzugsorte finden, die sie benötigen.“ Dies wird zum einen ermöglicht, indem forst- und landwirtschaftliche Flächen aus der Nutzung genommen und zu Biotopen gestaltet werden; darüber hinaus ist diese Artenvielfalt aber – weit mehr als jedes Zertifikat – ein Beweis dafür, dass auch der ganz normale Betriebsalltag im Einklang mit der Natur steht und höchste Umwelt-Standards erfüllt.
„An allen Betriebsstandorten arbeiten wir eng mit den Umwelt- und Naturschutzbehörden zusammen und nehmen an zahlreichen Förderprogrammen und Projekten teil“, erläutert Prinz Hubertus. „Hand in Hand mit unseren Mitarbeitern engagieren sich hierbei auch viele Ehrenamtliche – und dafür sind wir sehr dankbar.“ So sind es beispielsweise Ehrenamtliche, die sich im Auftrag der Naturschutzbehörden und in Absprache mit den Forstwirten um die Horstbereiche der Schwarzstörche kümmern.
Das Wort Paradies bedeutet ursprünglich „umzäunter Raum“ oder Garten. Im Alten Testament wird das Paradies auch als „Garten Eden“ bezeichnet, den Gott selbst angelegt hat: „Und Gott der Herr nahm den Menschen und setzte ihn in den Garten Eden, dass er ihn bebaute und bewahre.“
(Genesis, 1. Mose 2, 15)
§1 Bundesnaturschutzgesetz
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […] so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft…“
Umwelt- und Naturschutz
Umwelt- und Naturschutz sind eine Wissenschaft für sich: Die Vorgaben werden teils auf Länder- und Bundesebene beschlossen, teils gelten sie europaweit – und es gibt Überschneidungen. So liegen große Teile der Betriebsflächen der Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familienstiftung in Landschafts- und Naturschutzgebieten. Zu den Schutzprogrammen, an denen die Stiftung beteiligt ist, gehören:
Naturpark Thüringer Wald
naturpark-thueringer-wald.de
Fauna-Flora-Habitat
Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union von 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen
fauna-flora-habitatrichtlinie.de
Natura 2000
Zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten in Europa nach den Maßgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, zu dem auch das Karwendeltal gehört
karwendel.org